Die Nachnutzung der alten Overbergschule durch die VHS ist für Bündnis 90/ Die Grünen gesetzt. Die VHS hat das Gebäude für geeignet erklärt, es wurden entsprechende Beschlüsse gefasst und eine Raumplanung vorgenommen. Diese Nachnutzung bietet der Stadt die Möglichkeit, die hohen Kosten der Anmietung zu sparen.
Nun soll ein Investorenwettbewerb ausgerufen werden, um das Areal samt Toilettenhäuschen und Turnhalle zu entwickeln. Doch welche Rahmenbedingungen werden hier vorgegeben? Da der Planungsausschuss als – theoretisch – zuständiges Gremium hier nicht eingebunden wurde, obliegt dies der Verwaltung. Bündnis 90 / Die Grünen finden es wichtig, dass im Zuge der Wohnbebauung nicht nur hochpreisige Wohnungen, sondern auch niedrigpreisige und familiengeeignete Wohnungen geschaffen werden sollten. Auch generationenübergreifendes und somit barrierefreies Wohnen halten wir hier für angezeigt – und im Hinblick auf den bereits im Masterplan Innenstadt an der Stelle vorgesehenen Mehrgenerationenplatz ja auch nur konsequent.
Dass die Turnhalle als rentable Veranstaltungslokalität entwickelt werden kann, halten wir – jedenfalls ohne Einsatz von Fördermitteln – für schwierig. Eine Nutzung durch die VHS hingegen könnten wir uns vorstellen, da sie die Chance bietet, auch die Sportkurse am neuen Standort durchzuführen. Auch Vortragsveranstaltungen der VHS könnten in der Turnhalle unseres Erachtens gut stattfinden. Vielleicht liegt aber auch eine Chance darin, dass aufgrund der Nutzung durch die Sportvereine bis 2020 mit einer abweichenden Nutzung gewartet werden muss. Bis dahin kann geklärt werden, ob in Oelde nicht doch ein Raum für kleinere kulturelle Veranstaltungen erforderlich wäre.
Das Toilettenhäuschen wäre als Kreativwerkstatt offensichtlich geeignet. Ein gegebenenfalls multifunktional nutzbares Atelier könnte durchaus attraktiv für die VHS sein, auch im Hinblick auf eine zukünftige Programmentwicklung.
Zum Investoren-Auswahlverfahren: Dass die Politik in die Formulierung der Rahmenbedingungen nicht eingebunden wird, finden wir unüblich und nicht sehr glücklich. Allerdings ist der Rat nicht gebunden und kann bei Nicht-Gefallen auch sämtliche eingereichten Konzepte ablehnen. Auf diese Möglichkeit werden wir uns nötigenfalls berufen, hoffen aber auf gute Ergebnisse.

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