Grobes Foul an der Energiewende und den Oelder Bürgern und Bürgerinnen

Die Entscheidung des Rates, im Gebiet Bergeler eine vierte Windkraftanlage zu Gunsten der Oelder Energiegenossenschaft BEGO nicht zu genehmigen, muss nochmals hart hinterfragt werden.

Vorab sei aber nochmals kurz auf die Notwendigkeit gemeinschaftlichen Handelns im Klimaschutz hingewiesen: 2015 haben sich 195 Staaten unserer Erde auf ein global gültiges Abkommen geeinigt: Die Erderwärmung soll auf 1,5°C gegenüber dem Vorindustriellen Zeitalter begrenzt werden. Dieses Ziel ist gemäß IPCC mittlerweile kaum mehr realistisch. Die Katastrophen häufen sich massiv mit global verheerenden Auswirkungen. Die Ursache ist seit Jahrzehnten bekannt: Das Verbrennen fossiler Energieträger. Obwohl der Klimaschutz global mittlerweile auch von denen ernst genommen wird, denen wir nicht viel in dieser Hinsicht zumuten: Den großen Emittenten China und den USA. Weltweit ist mittlerweile 30% der elektrischen Energie aus erneuerbaren produziert. In Deutschland sind es im ersten Quartal 2024 bereits runde 60%. Reicht das: Nein! Wir befinden uns in einem langwierigen Transformationsprozess, der alle Bereiche unseres Daseins beansprucht und einen riesigen Bedarf an Erneuerbarer Energie mit sich bringt. Um Deutschland hier aus der Lethargie der 16 Jahre CDU Stillstandspolitik herauszuholen, haben insbesondere die Grünen im Wirtschaftsministerium viele neue Gesetze in den Bundestag eingebracht und umgesetzt, um den Erneuerbaren einen Boost zu verleihen. Das Ziel ist es, den Bruttostromverbrauch bis 2030 zu mindestens 80% aus Erneuerbaren zu decken. Unter anderen wurde (neben der kompletten Erneuerung des EEG) ein Turbo am 6.11.2023 vom Bundestag beschlossen: Der Vorrang für Erneuerbare Energien!

Die Bundesregierung hat festgelegt, dass der Ausbau und die Nutzung Erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse ist. Konkret: Das der Ausbau mit größter Priorität behandelt wird und im Zweifel grundsätzlich Vorrang gegenüber anderen Belangen hat. Insgesamt sollen 2% der Landfläche für den Betrieb von Windenergie in Deutschland bereitgestellt werden.

Des Weiteren hat die Bundesregierung die Beteilungsmöglichkeiten von Bürger*Innen und Kommunen erweitert, was zu größerer Akzeptanz, aber natürlich auch zu mehr Wertschöpfung in den Regionen führen soll. Um jetzt den Bogen nach Oelde zu schlagen: Der Ratsbeschluss, der Bürgerenergiegenossenschaft BEGO, den Bau eines vierten Windrades zu verweigern, steht im krassen Widerspruch zu den beiden genannten zentralen Elementen der neuen Gesetzgebung. Wie kann es sein, dass die Verwaltung diese neuen Richtlinien der Bundesregierung außer Acht lässt? Für uns schwer nachzuvollziehen. Für den Bürger ist es schlicht ein Schlag ins Gesicht, da die Stadt auf prognostizierte Steuereinnahmen von runden 200.000€ verzichtet. Die Herstellung von Akzeptanz zur Windkraft lässt sich bekanntermaßen durch Bürgerbeteiligung am besten herstellen. Diese Möglichkeit wurde den Oelder Bürger*Innen zumindest an dieser Stelle verweigert. Das hohe Gut der Bürgerbeteiligung und die resultierende lokale Wertschöpfung schlicht ignoriert.

Dieses jetzt nicht zu bauende vierte Windrad fehlt als Baustein zur globalen Reduzierung der CO2 Emissionen. Im Kontext zu den Planungen des Windparks Bergeler, ist es kaum nachvollziehbar, warum eine mögliche Viererreihe unterbrochen wird. Jede Tonne eingespartes CO2 zählt! Pro Windrad reden wir von 5000 Tonnen CO2 jährlich. Ein signifikanter Beitrag zum Klimaschutz, da diese 5000 Tonnen CO2 rechnerisch weiterhin fossil emittiert werden.

Für uns Grüne genießt der Natur- und Artenschutz seit jeher einen hohen Stellenwert und seit Jahren kämpfen wir gegen Windmühlen, wenn es um den Erhalt naturnaher Räume geht – Stichwort Flächenverbrauch und konsequenter Baumschutz. In diesem speziellen Fall dreht die Verwaltung die Argumentation um und nennt eine ökologische Ausgleichsfläche als no go für einen Windrad Standort. Hier müssen wir feststellen, dass im gesamten Projektgebiet keine Artenschutzrelevanten Tier- oder Pflanzenarten gefunden wurden. Negative Auswirkungen auf die lokale Flora und Fauna werden als sehr gering eingestuft. Zudem könnte der komplette bauliche Eingriff ohne große Probleme Ortsnah durchgeführt werden. Der finale Verlust der vorhandenen ökologischen Ausgleichsfläche beträgt minimale 2%, welche an anderer Stelle kompensiert werden können. Wer an dieser Stelle das vierte Windrad aus ökologischen Gründen ablehnt, sollte sich nochmals die Verhältnismäßigkeit vor Augen führen: Eine vergleichsweise geringe Fläche von geringem ökologischen Nutzen, gegenüber einer jährlichen CO2 Einsparung von 5000 Tonnen. Beim Betrieb eines Windrades ist der Nutzen für Natur und Umwelt hier um ein Vielfaches höher.

Auch wenn der Ratsbeschluss natürlich verbindlich ist, muss diese Entscheidung nochmals hinsichtlich der genannten neuen Beschlusslage der Bundesregierung hinterfragt und überprüft werden. Nur so kann dieses grobe Foul noch durch einen Elfmeter wieder ausgeglichen werden.

Standortplanung Bergeler Wald